France

EU-Patentreform
Das Einheitspatent kommt: KMU benötigen eine Kostenstrategie

Ein Gastbeitrag von Manuel Soria Parra 7 min Lesedauer

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Am 1. Juni 2023 startet das EU-Patentsystem, das einen einheitlichen Schutz von Innovationen in der EU bei niedrigeren Kosten bieten soll. Ab dann heißt es: Zahle vier und erhalte 17, später sogar 24 Länder. Ob Medtech-KMU ihre Patentkosten in Zukunft tatsächlich reduzieren können, wird jedoch davon abhängen, welche strategischen Entscheidungen sie in den nächsten Wochen treffen werden.

Ab 1. Juni startet die EU-Patentreform. Ab dann kann für jedes vom Europäischen Patentamt erteilte Patent die einheitliche Wirkung beantragt werden.(Bild:  vchalup - stock.adobe.com)
Ab 1. Juni startet die EU-Patentreform. Ab dann kann für jedes vom Europäischen Patentamt erteilte Patent die einheitliche Wirkung beantragt werden.
(Bild: vchalup - stock.adobe.com)

Die föderalen Strukturen Europas haben bisher verhindert, dass vom Europäischen Patentamt erteilte europäische Patente einheitlich in Europa durchgesetzt werden können. Jedes europäische Patent zerfällt nach dessen Erteilung in ein Bündel einzelner nationaler Teile und wird daher auch als Bündelpatent bezeichnet. Wie viele solcher nationalen Teile eines europäischen Patents entstehen, bestimmt der Patentinhaber. Entscheidungsrelevant sind die damit verbundenen Kosten insbesondere für die jährlichen Verlängerungsgebühren, die in jedem Land einzeln fällig werden. Immerhin können bis zu 39 Vertragsstaaten ausgewählt werden. Das verspricht zwar einen territorial weitreichenden, aber auch teuren Patentschutz.

Wenn ein solches europäisches Patent in mehreren Ländern gerichtlich durchgesetzt werden soll, müssen zudem in jedem Land einzelne Gerichtsverfahren geführt werden. Das treibt Patentkosten und Patentkostenrisiken in Europa in die Höhe. Zukünftig soll sich das ändern. Einige EU-Staaten haben sich zusammengetan und eine Patentreform angestoßen, die nun in die Umsetzung geht.