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DigiG und GDNG Bundeskabinett beschließt Digitalgesetze

Von Natalie Ziebolz Lesedauer: 6 min

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Mehr Forschungsmöglichkeiten und digitale Lösungen im Gesundheitssektor – diese Ziele verfolgen die vom Kabinett verabschiedeten Digitalgesetze. Nun hängt alles von ihrer Umsetzung ab.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht die Digitalgesetze als Fundament für ein zukunftsfähiges, digitales Gesundheitssystem
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht die Digitalgesetze als Fundament für ein zukunftsfähiges, digitales Gesundheitssystem
(Bild: BMG/Thomas Ecke)

Auf Schloss Meseburg hat das Kabinett am 30. August die Entwürfe für das „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) sowie des „Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) beschlossen und damit die Weichen für ein digitalisiertes Gesundheitswesen gestellt.

„Die Digital-Gesetze sind das Fundament digitaler Versorgung und Forschung in unserem Gesundheitssystem. Damit starten wir sowohl im Versorgungsalltag wie in der Forschung eine Aufholjagd und bauen in Deutschland eine der modernsten medizinischen Digitalinfrastrukturen in Europa auf“, bekräftigte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach. „Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Gesundheitsdaten überall sicher genutzt werden, um sie besser zu versorgen. Und Wissenschaftler sollen sicher sein, dass sie in Deutschland die beste Voraussetzung für ihre Forschung bekommen.“

Aufschwung für ePA und E-Rezept

Kernaspekt des Digitalgesetzes ist die Einführung der ePA als Opt-out-Variante – auch Unternehmen der PKV sollen demnach eine widerspruchsbasierte ePA anbieten können. Der Verband der privaten Krankenkassen hatte zuvor noch kritisiert, dass knapp neun Millionen (rund zehn Prozent) der in Deutschland Krankenversicherten, im Gesetzentwurf nicht vorgesehen seien und damit das Ziel „ePA für alle“ nur verfehlt werden könne.

Auch der Verband der Ersatzkrankenkassen (vdek) begrüßt die Einführung der Opt-Out-Regelung. Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner gibt jedoch zu bedenken, dass es nun darauf ankomme, die ePA sowohl für die Versicherten als auch für Ärztinnen und Ärzte mit einer positiven User Experience zu verknüpfen. „Nur wenn die Beteiligten feststellen, wie wertvoll ein zentraler Speicherort für alle Gesundheitsdokumente ist, werden sie mehr und mehr davon Gebrauch machen. Hier haben Software-Hersteller eine zentrale Aufgabe.“

„Das Einloggen in die elektronische Patientenakte muss vereinfacht werden“, konkretisiert Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). „Wie Patienten es von anderen Apps gewohnt sind, muss die Identifikation auch in der Akte per Gesichtsscan oder Fingerabdruck möglich sein. Für Ärztinnen und Ärzte muss die Akte schnell und komfortabel zu befüllen sein. Die ePA darf nicht zum Zeitfresser in der Arztpraxis werden.“

„Damit die ePA mit all ihren Vorteilen akzeptiert wird, benötigen die gesetzlichen Krankenkassen Zeit für die Vorbereitung, die Information und die Aufklärung ihrer Versicherten. Um keine unrealistischen Erwartungen zu wecken, sollte die Einführung der ‚ePA für alle‘ zum 1. Juli 2025 erfolgen“, gibt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, zudem zu bedenken.

Die ePA bildet schließlich die Grundlage für weitere Vorhaben: In ihr enthalten sein wird eine automatisch erstellte, digitale Medikationsübersicht. „In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept werden so ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser vermieden und Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt“, so das Bundesgesundheitsministerium. Das E-Rezept wird ab 1. Januar 2024 der verbindliche Standard in der Arzneimittelversorgung. Die Nutzung für die Versicherten per elektronischer Gesundheitskarte und ePA-App soll dafür stark vereinfacht werden.

Weitere Aspekte des DigiG:

  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen tiefer in die Versorgungsprozesse integriert und ihr Einsatz transparent gemacht werden. „Mit der Ausweitung der DiGA auf digitale Medizinprodukte der Risikoklasse IIb werden sie auch für komplexere Behandlungsprozesse – z.B. für das Telemonitoring – genutzt werden können“, so das BMG.
  • Mengenbegrenzungen bei der Telemedizin werden aufgehoben, um deren Akzeptanz zu verbessern. „Mit der assistierten Telemedizin wird außerdem ein niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung geschaffen.“
  • Künftig soll ein Digitalbeirat die Gematik bei Festlegungen mit Empfehlungen zu Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Datennutzung und der Anwenderfreundlichkeit beraten. Dieser setzt sich aus Vertretern des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Medizin und Ethik zusammen.

VDGH zum Kabinettsbeschluss

„Das Bundeskabinett hat heute eine Chance verpasst, die Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) tiefer in die Versorgung zu integrieren. Während die vorgesehene Ausweitung der DiGAs für bestimmte Medizinprodukte begrüßenswert ist, wird das Potenzial der In-vitro-Diagnostik komplett vernachlässigt“, sagt VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger. „Es ist unverständlich, warum DiGAs im Zusammenhang mit In-vitro-Diagnostika (IVD) ausgeschlossen werden. Besonders chronisch kranke Patienten wie Diabetiker könnten mit den digitalen Anwendungen ihre Krankheit deutlich besser selbst managen und so eine Verschlechterung ihrer Krankheit hinauszögern. Das könnte bei über 8 Mio. Diabetikern die Versorgung deutlich effizienter gestalten und Gesundheitsausgaben an anderer Stelle einsparen. Hier sind Nachbesserungen am Digitalgesetz erforderlich.“

Dr. Walger weist darauf hin, dass auch Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) von einem Einbezug von In-vitro-Diagnostika stark profitieren könnten. „Hier wird enormes Potential verschenkt, dass Pflegebedürftige mit Unterstützung von DiPAs möglichst lange in ihrem häuslichen Umfeld bleiben können. Es wäre auch für DiPAs sinnvoll, In-vitro-Diagnostika in die Gesetzesinitiative mit aufzunehmen, um die Versorgung in der Pflege spürbar zu verbessern und effizienter zu gestalten“, so der Geschäftsführer des VDGH.

Der Verband begrüßt die Entscheidung, den Datenschutz bei länderübergreifenden Gesundheitsforschungsvorhaben mit einer federführenden Datenschutzaufsichtsbehörde zu konsolidieren. „Eine einheitliche Auslegung des Datenschutzes wird Innovationen im Gesundheitswesen fördern“, betont Dr. Walger. Auch der geplante zweckabhängige Zugang zu pseudonymisierten Gesundheitsdaten wird als wichtiger Fortschritt gesehen.

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Den detaillierten Gesetzesentwurf zum DigiG können Sie hier einsehen:

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