Fanden vor Corona vergleichsweise wenig Videosprechstunden statt, stellten während der Pandemie viele Praxen ihr Angebot um. Doch wie funktioniert diese Form der Telemedizin und welche Hürden gibt es?
Damit es mit der Videosprechstunde klappt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden
Statt in die Praxis führt der Weg nur noch zum Smartphone oder an den Computer. Eine Videoverbindung zwischen Arzt und Patient wird aufgebaut, und los geht die Sprechstunde. Das ist nicht neu, doch durch die Einschränkungen im Zusammenhang mit Corona hat die Telemedizin zuletzt viel Auftrieb bekommen.
„Einen Durchbruch“ nennt Prof. Friedrich Köhler von der Charité Berlin die vergangenen Wochen und Monate. „Die Telemedizin hat viele Patienten, die keine Praxen und Kliniken aufsuchen konnten, vor einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustands bewahrt“, sagt Köhler, der Mitglied der Kommission Telemedizin der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin ist. Doch gleichzeitig wurde klar: „Sie ist zu den klassischen Behandlungssäulen ambulant und stationär nur eine Ergänzung und damit eine dritte Säule.“
Voraussetzungen bei Praxis und Patient müssen stimmen
Damit es mit der Videosprechstunde klappt, müssen auf beiden Seiten – bei Arzt und Patient – die Voraussetzungen vorhanden sein. Die Praxis muss ein zertifiziertes Programm einsetzen. Außerdem brauchen Ärzte besondere Qualifikationen in der Kommunikation. Hier gibt es aus Sicht von Köhler noch Nachholbedarf.
„Bisher gibt es dafür keine regelhaften Schulungs-Module“, sagt der Kardiologe. „Studenten sollten diese auf dem Lehrplan haben“, so der Leiter des Zentrums für kardiovaskuläre Telemedizin der Charité. „Zudem sollten sich Arzt und Patient im Idealfall schon vorher kennen, auch wenn der Ärztetag das Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung gelockert hat“, sagt Köhler. Demnach können Ärzte ihre Patienten auch ohne vorherigen Erstkontakt im Einzelfall telefonisch oder etwa über Videochats behandeln.
Für den Patienten sind die Voraussetzungen überschaubar: „Ein Computer, Tablet oder Smartphone mit Bildschirm oder Display, Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung reichen aus“, sagt Roland Stahl von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Zudem muss man vor der ersten Videosprechstunde seine Einwilligung erklären. Videosprechstunden sind eine Kassenleistung.
Wie eine Tele-Sprechstunde abläuft
Bei Allgemeinmediziner Jens Wagenknecht im niedersächsischen Varel läuft eine Tele-Sprechstunde wie folgt ab: „Die Patienten oder die Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen verabreden sich mit Mitarbeitern unserer Praxis zu einem Termin“, erklärt Wagenknecht. Der Teilnehmer erhält dann eine E-Mail-Bestätigung mit einem Zugangslink und wählt sich auf einer sicheren Website ein.
„Sobald beide aktiv sind, beginnt die Sprechstunde: Dann kann der Patient in Wort und Bild seine Beschwerden beschreiben und ich sie einordnen“, sagt Wagenknecht, der Mitglied im Bundesvorstand des Hausärzteverbandes ist. Nach der Sprechstunde erstellt sein Praxisteam die abgesprochenen Verordnungen oder Rezepte, die später abgeholt werden können.
Das Wahlrecht muss bleiben
Für Friedrich Köhler bestehen die Vorteile der Telemedizin darin, dass Patienten nicht immer in die Praxis kommen müssen und trotzdem häufiger Kontakt mit dem Arzt aufnehmen und akute Ereignisse oder neue Beschwerden schneller besprechen können.
Die Nachteile: Manche haben Vorbehalte gegenüber der Telemedizin, vielen anderen fehlen schlicht die Voraussetzungen, um sie nutzen. „Wir dürfen beim Patienten eine digitale Kompetenz nicht zwingend voraussetzen“, so Köhler. „Was ist etwa bei einem dementen Patienten oder einem ohne Internetzugang? Patienten haben ein Recht auf analoge Versorgung und dieses Wahlrecht muss erhalten bleiben.“ Viele Patienten seien außerdem vor der Kamera gehemmt, wobei es auch den umgekehrten Fall dazu gibt: Köhler verweist auf Berichte aus der Psychotherapie und Psychosomatik, wonach sich manche Patienten bei Videosprechstunden sicherer fühlen und deshalb offener sprechen.
Schwierige Einschätzungen per Video
Jens Wagenknecht hat die Erfahrung gemacht, dass sich nicht alles über Video sicher abklären lässt. Bei einfachen Fragen, zum Beispiel zu Hautveränderungen, die im Pflegeheim auftreten, könnten Diagnose und Behandlung schnell während der Videosprechstunde erfolgen. Schwierigkeiten bereitet dagegen, dass der Arzt seinen Patienten nicht körperlich untersuchen kann. „Bei einer Luftnot beispielsweise kann ich allenfalls eine Einschätzung abgeben, ob es sich um einen kritischen Gesamtzustand handelt“, sagt Wagenknecht.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Sprunghafter Anstieg durch Corona
Während der Corona-Hochphase stellte die KBV einen sprunghaften Anstieg an Videosprechstunden und Telefon-Konsultationen fest. „Im Januar und Februar sind Anzeigen von 1.700 Praxen zum Einsatz der Videosprechstunde eingegangen. Zum Ende des ersten Quartals konnten über 25.000 Praxen eine Videosprechstunde anbieten - das sind über ein Viertel aller Praxen“, sagt Stahl.
Friedrich Köhler erinnert sich, dass die Akzeptanz unserer Patienten und Medizinerkollegen riesig gewesen sei. Seine Patienten haben teilweise an schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen gelitten.
Seit Mitte März, als Corona-bedingt Eingriffe – zum Beispiel Herzkatheter-Untersuchungen – verschoben werden mussten, wurde die telemedizinische Betreuung und Überwachung der Patienten gestartet: „Dadurch waren wir immer auf dem neuesten Stand und konnten bei Verschlechterungen sofort eingreifen“, sagt Köhler.
Ältere Patienten nehmen Angebot gerne an
Jens Wagenknecht bekam während dieser Phase viele positive Rückmeldungen: „Erstaunlicherweise sind gerade ältere Patienten offen dafür gewesen und haben die Angebote gerne angenommen“, erinnert sich der Hausarzt. Allerdings sei das eine oder andere Krankheitsbild auch verschleppt worden: „Die Patienten waren in Sorge, ich könnte sie ins Krankenhaus einweisen. Deswegen haben sie leider ganz auf eine Kontaktaufnahme mit der Praxis verzichtet.“ Auch deswegen bemühen er und sein Team sich gerade darum, „den entstandenen Stau der notwendigen Untersuchungen und Kontrollen bei chronisch erkrankten Patienten abzubauen“.
Ähnlich sieht das die KBV: War zu Zeiten der größten Beschränkungen die Videosprechstunde in bestimmten Fällen eine gute Alternative zum Praxisbesuch, sei aber auch klar: „Goldstandard in der Versorgung ist und bleibt der direkte Arzt-Patienten-Kontakt“, betont Stahl und fügt an: „Das Versorgungsgeschehen ist langsam dabei, sich wieder zu normalisieren. Es kommen wieder mehr Menschen in die Praxen.“
Plattformen für virtuellen Arztbesuch
Es gibt verschiedene Anbieter, die rein auf Telemedizin setzen. Sie haben eigene Plattformen für Videosprechstunden. Dazu zählen etwa Teleclinic, Fernarzt, Kry und Zava. Dafür müssen Patienten zunächst meist eine App installieren und sich anmelden, erklärt die Stiftung Warentest. Es folgen Fragen zur Gesundheit im Allgemeinen und dem Anliegen im Speziellen, danach meldet sich ein Arzt. Im Gegensatz zu Videosprechstunden, die Arztpraxen anbieten, übernimmt die Krankenversicherung für diese Angebote aber längst nicht immer die Kosten.