Medizintechnikhersteller und ihre Zulieferer müssen ab dem 26. Mai die Medizinprodukte-Verordnung umsetzen. Nicht nur die Corona-Pandemie ist eine Herausforderung. Ob die Übergangsfrist hilfreich war, bleibt ebenso abzuwarten.
Laborausrüstung für die In-vitro-Diagnostika erfordert neben hohem technischen Verständnis auch Kenntnisse aus dem regulatorischen Umfeld, da sie der europäischen Richtlinie 98/79/EG unterliegen. Ein EMS-Anbieter unterstützt den Hersteller.
Gesetze, Normen und Richtlinien werden kontinuierlich erweitert, modernisiert oder grundlegend verändert. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die sogenannte RoHS-II-Richtlinie, die den Einsatz von gesundheitsgefährdenden Stoffen in elektrischen und elektronischen Bauteilen medizinischer Geräte deutlich einschränkt.