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Neue Verordnung
Homeoffice-Pflicht – und jetzt? Antworten auf die wichtigsten Fragen

Von Sebastian Hofmann 3 min Lesedauer

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Ab 27. Januar müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Homeoffice ermöglichen, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Zwei Arbeitsrechtsanwälte erklären, was Unternehmen jetzt beachten sollten.

Ab 27. Januar gilt die Homeoffice-Pflicht. Was Sie jetzt beachten müssen.(Bild:  ©SFIO CRACHO - stock.adobe.com)
Ab 27. Januar gilt die Homeoffice-Pflicht. Was Sie jetzt beachten müssen.
(Bild: ©SFIO CRACHO - stock.adobe.com)

Wussten Sie’s? Wie die Uni Mannheim herausgefunden hat, senkt schon 1 Prozent mehr Homeoffice die Corona-Inzidenz um 4,5 bis 8 Prozent. Diesen Hebel will die Bundesregierung im Kampf gegen das Virus nun stärker nutzen. Ab Mittwoch, den 27. Januar, müssen Arbeitgeber dort Homeoffice anbieten, wo das möglich ist. Auch für alle weiteren Unternehmen gelten verschärfte Bedingungen. Welche das sind und was bei Nichteinhaltung droht – diese und weitere Fragen haben uns Victoria Caliebe und Christoph Kurzböck, Arbeitsrechtsanwälte in der Kanzlei Rödl & Partner, beantwortet.

1. Bis wann gilt die Homeoffice-Pflicht?

Die im Bundeskabinett beschlossene Verordnung tritt am 27. Januar in Kraft und gilt vorerst bis 15. März.

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