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Auflistung von Hilfsmitteln Hilfe bei der Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis

Quelle: Pressemitteilung 2 min Lesedauer

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Das Fraunhofer ITEM bietet Medizinprodukteherstellern die Entwicklung und Begleitung bei sämtlichen Prozessschritten zur Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland an – eine für viele Hersteller langfristige und wertschöpfende Unterstützung.

(Maks Lab - stock.adobe.com)
(Maks Lab - stock.adobe.com)

Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist eine bedeutende Ressource für die Gesundheitsversorgung. Es enthält eine umfassende Auflistung von Hilfsmitteln, deren Kosten gemäß der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Für Medizinprodukthersteller bietet die Aufnahme in dieses Verzeichnis zahlreiche Vorteile, die von erhöhter Marktpräsenz bis hin zu wirtschaftlichen und strategischen Vorteilen reichen. Das Fraunhofer-Institut für Toxikologie und experimentelle Medizin ITEM bietet jetzt die gesamte Prozessentwicklung mit Begleitung bei Behörden und in Gremien an.

Rahmenverträge mit Krankenkassen und Apothekenlistung

Ein zentraler Vorteil der Listung im Hilfsmittelverzeichnis besteht in der Möglichkeit, Rahmenverträge mit Krankenkassen abzuschließen. Diese Verträge ermöglichen es Herstellern, ihre Produkte direkt über die Krankenkassen zu vertreiben, was nicht nur die Verfügbarkeit, sondern auch die Glaubwürdigkeit, Wahrnehmung und Akzeptanz der Produkte erhöht. Darüber hinaus führt die Listung zur Aufnahme der Produkte in Apotheken, wodurch die Zugänglichkeit für Patienten weiter verbessert wird. Dies erleichtert es den Patienten, die benötigten Hilfsmittel schnell und unkompliziert zu erhalten.

Erhebliche Steigerung der Verbreitung und Ressourcenoptimierung

Die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis kann zu einer erheblichen Steigerung der Verbreitung eines Produkts führen. Die Listung stellt sicher, dass die Produkte einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden, was zu einer erhöhten Nachfrage und damit zu einer verbesserten Marktposition führt. Durch die standardisierte Anerkennung der Produkte durch die GKV können Hersteller zudem ihre Ressourcen optimieren, da die administrative und vertriebliche Abwicklung vereinfacht wird. Dies ermöglicht es den Unternehmen, sich stärker auf die Entwicklung und Verbesserung ihrer Produkte zu konzentrieren.

Erweiterung des Anwenderkreises und Erhöhung der Patientennutzung

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Erweiterung des Anwenderkreises. Durch die Listung im Hilfsmittelverzeichnis werden die Produkte nicht nur von mehr Patienten genutzt, sondern erreichen auch eine größere Vielfalt an Nutzergruppen. Dies kann besonders wichtig sein für spezialisierte Hilfsmittel, die für bestimmte Patientengruppen entwickelt wurden. Die erhöhte Patientennutzung führt nicht nur zu besseren Gesundheitsresultaten, sondern trägt auch zur Verbesserung der Lebensqualität der Patienten bei.

Diese Vorteile machen die Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis zu einem strategisch wichtigen Schritt für jeden Hersteller von Medizinprodukten. Dank der am Fraunhofer ITEM bereitgestellten Expertise und den starken Verbindungen zu Behörden und Gremien, erhalten Hersteller fundierte Beratung und Unterstützung, um den Prozess der Listung im Hilfsmittelverzeichnis effizient und erfolgreich zu durchlaufen. Sie erhalten Hilfe bei der Beschaffung oder Erstellung aller notwendigen Dokumente und werden durch den gesamten bürokratischen Prozess begleitet, um sicherzustellen, dass ihre Produkte die erforderlichen Standards erfüllen und erfolgreich im Hilfsmittelverzeichnis gelistet werden. Mehr Infos dazu gibt es hier.

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