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EU AI Act, Datenschutz und Behandlungshaftungsrecht
Haftung für KI in der Medizin – die Herausforderungen

Ein Gastbeitrag von Jörg Asma, Jutta Dillschneider und Anne Hermle 6 min Lesedauer

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Künstliche Intelligenz birgt enormes Potenzial für die Medizin, nicht nur beim Datenmanagement und in der Forschung, sondern auch in der Diagnose und Therapie. Doch wer haftet, wenn durch menschliche oder technische Fehler bei KI-gestützter Behandlung Patienten geschädigt werden? Unsere Gastautoren geben einen Überblick zum aktuellen Stand.

„Black Box Effekt“: Oft fehlt der Einblick in die zugrundeliegenden Entscheidungsprozesse der KI, dann ist es auch schwierig, den Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und entstandener Gesundheitsschädigung zu beurteilen.(© MILKY_PS - stock.adobe.com / KI-generiert)
„Black Box Effekt“: Oft fehlt der Einblick in die zugrundeliegenden Entscheidungsprozesse der KI, dann ist es auch schwierig, den Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und entstandener Gesundheitsschädigung zu beurteilen.
(© MILKY_PS - stock.adobe.com / KI-generiert)

Die Einführung benutzerfreundlicher künstlicher Intelligenz (KI) markiert einen Wendepunkt in unserem Alltag, auch in der Medizin. Im Rahmen der ärztlichen Heilbehandlung kann KI vielfältig eingesetzt werden, beispielsweise für Routineaufgaben wie Terminvergabe oder Dokumentation. Aber auch bei der medizinischen Behandlung – von der Anamnese über die Diagnose bis zur Therapie – kann KI unterstützen. Schon jetzt werden KI-basierte Programme in der Radiologie eingesetzt: Sie unterstützen bei der Positionierung von Patienten, führen automatische Messungen durch und interpretieren Befunde. In der Dermatologie zeigen Forschungsergebnisse, dass KI-Systeme bei der Erkennung von Hauttumoren in vielen Fällen eine höhere Genauigkeit als Fachärzte erreichen, insbesondere bei der Früherkennung und der Klassifizierung bestimmter Tumorarten.