France

Neues Patentsystem
Einheitliches Patentgericht bietet weitreichende Chancen für Medizintechnik-Unternehmen

Ein Gastbeitrag von Dr. Antje Brambrink und Dr. Marco Thurner* 6 min Lesedauer

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Am 1. Juni 2023 ist das neue Patentsystem für einheitlichen Schutz von Erfindungen in der EU gestartet. Seither können Unternehmen für Patentanmeldungen einheitliche Wirkung in den derzeit 17 teilnehmenden EU-Ländern beantragen. Außerdem können Patentstreitigkeiten, die auf klassischen europäischen Patenten und Einheitspatenten beruhen, nun zentralisiert vor dem einheitlichen Patentgericht geführt werden. Auch für die Medizintechnik-Branche zeichnet sich bereits ab, dass ihr das neue Patentsystem weitreichende Chancen bietet.

Das neue einheitliche Patentgericht dürfte angesichts der Vorteile, die es Unternehmen bietet, rasch an Bedeutung gewinnen. Nur wenige Wochen nach seinem Start haben Unternehmen aus der Medizintechnik-Branche bereits Klagen bei dem einheitlichen Patentgericht eingelegt.(Bild:  utah51 - stock.adobe.com)
Das neue einheitliche Patentgericht dürfte angesichts der Vorteile, die es Unternehmen bietet, rasch an Bedeutung gewinnen. Nur wenige Wochen nach seinem Start haben Unternehmen aus der Medizintechnik-Branche bereits Klagen bei dem einheitlichen Patentgericht eingelegt.
(Bild: utah51 - stock.adobe.com)

Im Bereich der Medizintechnik hat der Innovationsschutz einen hohen Stellenwert. Forschung und Entwicklung verursachen hohe Kosten, die jüngst aufgrund der verpflichtenden Maßgaben der Medizinprodukteverordnung (VO (EU) 2017/745) noch weiter gestiegen sein dürften. Angesichts dessen ist es umso wichtiger, dass innovative Branchenunternehmen ihre wertvollen Erfindungen schützen und im Bedarfsfalle erfolgreich gegen Wettbewerber verteidigen können.

Bisher konnten europäische Patente in den gewünschten Mitgliedstaaten nur einzeln validiert und aufrechterhalten werden. Abhängig von der Zahl der Staaten können sich dadurch die Kosten für die Validierung eines Patents über die Jahre schnell aufsummieren. Ähnlich der zentralisierten CE-Kennzeichnung kann beim Einheitspatent nun in den EPG(Europäische Politische Gemeinschaft)-Staaten mit nur einem Antrag einheitlicher Schutz für alle 17 teilnehmenden EU-Länder gleichzeitig erzielt werden. Dies kann zu deutlichen Ersparnissen hinsichtlich der Validierungskosten führen. In den am Einheitspatentsystem nicht teilnehmenden EU-Ländern können daneben nach wie vor europäische Patente beantragt und erteilt werden. Gleiches gilt für die 17 EPG-Staaten. Für Patentschutz suchende Unternehmen ist das Auswahlspektrum somit deutlich breiter geworden.