Zum 1. Januar 2021 ist die elektronische Patientenakte in die Testphase gestartet. Vor der bundesweiten Nutzung durch Ärzte, Apotheken und Kliniken soll die Leistungsfähigkeit der App auf Herz und Nieren geprüft werden.
Die ePA wird derzeit in ausgewählten Arztpraxen getestet
Seit Jahresbeginn haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA) – so steht es im Terminservice- und Versorgungsgesetz. In der digitalen Akte sollen Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Berichte und Impfungen dokumentiert werden.
Grundlage für Vernetzung
Während die Bereitstellung der Akte ein Muss ist, ist die Nutzung durch die Patienten freiwillig. Eine hohe Akzeptanz aufseiten der Patienten dürfte allerdings durchaus Grundlage einer erfolgreichen ePA sein, denn nur so kann das Ziel einer breiten Vernetzung zwischen Arztpraxis, Apotheke, Therapeut und Patient erreicht werden.
Eine solche Vernetzung des Gesundheitswesens hat für alle Beteiligten Vorteile: Diagnosen, Medikation, Röntgenbilder und sonstige medizinische Informationen liegen in digitaler Form vor und können von den Beteiligten eingesehen werden – schneller und übersichtlicher. Der elektronische Medikationsplan schützt weitgehend vor ungewollten Wechselwirkungen, außerdem sind ein Notfalldatensatz und die Arztbriefe elektronisch hinterlegt. Auch der Mutterpass und das gelbe Untersuchungsheft für Kinder sollen in die digitale Akte eingehen.
Im Aufbau
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) setzt bei der Entwicklung der medizinischen Informationsobjekte („MIO“) auf Vernetzung und hat zahlreiche Institutionen des Gesundheitswesens eingebunden, die über die eigens dafür eingerichtete Kommentierungsplattform mio.kbv.de beteiligt werden. „Insgesamt haben wir uns mit über 1.800 Kommentaren befasst“, betont der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Das Konzept der MIOs stammt von der KBV selbst. Der Verband versteht darunter digitale Informationsbausteine mit medizinischen Daten, die interoperabel von jedem System im Gesundheitswesen lesbar und bearbeitbar sind.
Die vier fertiggestellten MIOs – Impfpass, zahnärztliches Bonusheft, Mutterpass und Untersuchungsheft – sollen aber erst der Anfang sein. Laut Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel wird 2021 u.a. das International Patient Summary (IPS) – eine international verwendbare Patientenkurzakte – folgen. Geplant seien außerdem MIOs zu Pflegedokumenten, dem Krankenhaus-Entlassbrief und Laborbefunden. Die Entwicklungsaufgaben sollen dabei wesentlich von der neu gegründeten KBV-Tochter „Mio42 GmbH“ übernommen werden.
Laut KBV sind nun aber erstmal die Hersteller und Anbieter an der Reihe, die MIOs in ihren Software-Produkten umsetzen. Planmäßig in der Versorgung eingesetzt werden die standardisierten Datenpäckchen als Teil der ePA dann voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2022 – so die Prognose der KBV.
Zeitplan der ePA
„Mit der ePA werden Nutzer darin bestärkt, souverän und eigenverantwortlich mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. So werden Patienten Teil des Teams, das sich um ihre Gesundheit kümmert. Zugleich können sie eine aktivere Rolle bei ihrer eigenen Gesundheitsversorgung spielen“, heißt es von der Gematik, die sich um den Aufbau der deutschen Telematikinfrastruktur kümmert.
Der Zeitplan der Gematik sieht eine Testphase der ePA in ausgewählten Arztpraxen in Berlin und Westfalen-Lippe für das erste Quartal 2021 vor. Im zweiten Quartal soll dann – nach erfolgreicher Testphase – der Rollout mit rund 200.000 niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten, Apotheken und Kliniken beginnen. Für das zweite Halbjahr 2021 ist abschließend die flächendeckende Vernetzung aller Beteiligten geplant. Zum 1. Juli 2021 sind alle Ärzte ohnehin gesetzmäßig verpflichtet, sich an die ePA anzubinden.
Ab sofort können Versicherte bei ihrer Krankenkasse einen Zugang für die Nutzung der ePA beantragen und anschließend die App auf ihr Smartphone oder Tablet herunterladen. Damit Ärzte, Apotheker und Therapeuten künftig auf die Daten zugreifen können, muss der Versicherte ihnen einen entsprechenden Zugriff erteilen: Im Einführungsjahr können Patienten die Zugriffsfreigabe auf die medizinischen Infos der Ärzte oder auf die von ihnen selbst hochgeladenen Dokumente beschränken, erst 2022 soll dann die Zugriffsfreigabe für jedes Dokument einzeln möglich sein.
„Die Server zur Verarbeitung der Daten stehen in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Die Anbieter der elektronischen Patientenakte durchlaufen umfangreiche Zertifizierungsprozesse, bis die ePA-App zum Download bereitsteht“, versichert die Gematik. Letztlich sind die Krankenkassen also selbst für die Datenverarbeitung und den Datenschutz verantwortlich.
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