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Healthcare Compliance
Compliance-Klassiker Bewirtungen – Was ist aktuell zu beachten?

Ein Gastbeitrag von Dr. Oliver Stöckel* 6 min Lesedauer

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Nach Covid-19 erwacht das persönliche Treffen im Gesundheitswesen, doch dürfen Ärzte, Healthcare Professionals und andere Angehörige der Fachkreise von Mitarbeitern von Medizinprodukte-Herstellern zum Essen eingeladen werden? Der Artikel beleuchtet Healthcare-Compliance-Regeln, von Essenseinladungen bis Strafbarkeitsrisiken, und zeigt erlaubte Praktiken im Gesundheitssektor auf.

In anderen Wirtschaftszweigen sind gelegentliche Einladungen zum Essen unter Geschäftspartnern üblich. Sollen Healthcare Professionals eingeladen werden, sind jedoch die Vorgaben der Healthcare Compliance zu beachten.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
In anderen Wirtschaftszweigen sind gelegentliche Einladungen zum Essen unter Geschäftspartnern üblich. Sollen Healthcare Professionals eingeladen werden, sind jedoch die Vorgaben der Healthcare Compliance zu beachten.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Nach dem Ende der Covid-19-Pandemie leben persönliche Treffen wieder auf. Vermehrt stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pflegekräfte, Praxismitarbeiter und andere Angehörige der Fachkreise (oft auch als „Healthcare Professionals“ oder kurz „HCPs“ bezeichnet) zum Essen eingeladen werden dürfen – und welche Regelungen hier aktuell z. B. zu den Wertgrenzen gelten.

Die Vorschriften der Healthcare Compliance begrenzen die Bewirtungsmöglichkeiten

In anderen Wirtschaftszweigen sind gelegentliche Einladungen zum Essen unter Geschäftspartnern üblich. Sollen HCPs eingeladen werden, sind jedoch die Vorgaben der Healthcare Compliance zu beachten.