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Bericht zur Inanspruchnahme BV-Med zum DiGA-Report

Quelle: Pressemitteilung BV-Med 2 min Lesedauer

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Der aktuelle Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) zeigt ein vielversprechendes Potenzial zur Optimierung der Gesundheitsversorgung. Der Bundesverband Medizintechnologie hebt jedoch die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der DiGA-Regelungen hervor.

BV-Med-Digitalexpertin Natalie Gladkov: „Die im Digitalgesetz vorgeschlagenen Anpassungen führen zu maßgeblichen Änderungen der DiGA selbst. Damit besteht für Hersteller von DiGA eine immer größer werdende Planungsunsicherheit.“(Bild:  BV-Med)
BV-Med-Digitalexpertin Natalie Gladkov: „Die im Digitalgesetz vorgeschlagenen Anpassungen führen zu maßgeblichen Änderungen der DiGA selbst. Damit besteht für Hersteller von DiGA eine immer größer werdende Planungsunsicherheit.“
(Bild: BV-Med)

Der vom GKV-Spitzenverband vorgelegte aktuelle Bericht zur Inanspruchnahme von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) zeigt nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BV-Med) das große Potenzial zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch DiGA, aber auch die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung der DiGA-Regelungen. „Mit inzwischen 50 gelisteten DiGA im BfArM-Verzeichnis werden zahlreiche Indikationen adressiert. Die Zahl der eingelösten Codes ist kontinuierlich gestiegen. Die Ausgaben von 67,5 Millionen Euro im Zeitraum eines Jahres machen jedoch nicht mal ein Promille der GKV-Gesamtausgaben aus. Die Einbindung der DiGA in Versorgungsstrukturen läuft aufgrund der gesetzlichen Regelungen für DiGA weiterhin schleppend“, fasst BV-Med-Digitalexpertin Natalie Gladkov zusammen. So erschweren beispielsweise die Vorgaben im BfArM-Leitfaden den Herstellern neue Lösungen anzubieten.

DiGA werden zahlreich in Anspruch genommen

Der Bericht des GKV-SV zeigt, dass DiGA von Versicherten gern und zahlreich in Anspruch genommen werden. Viele Fachärzten verordnen die 50 gelisteten DiGA in verschiedenen Indikationsbereichen. Dabei schätzen v. a. Frauen die digitalen Angebote. Mehr Verordnungen führen auch zu höheren Ausgaben für DiGA, wobei die vorhandenen Instrumente der Kostensenkung – Höchstbeträge und Vergütungsbetragsverhandlungen – den Preisanstieg auch klar begrenzen.

Während der GKV-SV die Ausweitung der DiGA auf digitale Medizinprodukte der Risikoklasse IIb im Digitalgesetz (DigiG) eher kritisch kommentiert, befürwortet der BV-Med diese Möglichkeit als wichtigen Schritt. Die vorgesehene Ausweitung auf Medizinprodukte der Klasse IIb sei alleine aber nicht ausreichend, um beispielsweise ein effektives Telemonitoring sicherzustellen. „Hierfür müsste der Weg in die Dauervergütung bei einer entsprechenden Grunderkrankung für DiGA frei gemacht werden“, so Gladkov.

Zudem sieht der BV-Med die Gefahr, dass die derzeit diskutierten neuen Vorgaben das bisherige deutsche Vorbildmodell der DiGA belasten könnten. „Die im Digitalgesetz vorgeschlagenen Anpassungen führen zu maßgeblichen Änderungen der DiGA selbst. Damit besteht für Hersteller von DiGA eine immer größer werdende Planungsunsicherheit, auch durch die steigende Komplexität der Gesetzgebungsinhalte, was am Ende zu Mehraufwänden bei den Herstellern führt“, so die BV-Med-Digitalexpertin.

Eine ausführliche Stellungnahme des BV-Med zum Digitalgesetz und zur DiGA-Weiterentwicklung kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

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