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Neues Gesetz
Sich jetzt für das Lieferkettengesetz wappnen

Ein Gastbeitrag von Lukas Leist* 6 min Lesedauer

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Das Lieferkettengesetz bereitet vielen Unternehmen Kopfzerbrechen – vor allem, weil sie nicht wissen, wie sie seine Anforderungen erfüllen sollen, ohne dass der bürokratische Aufwand und die Kosten aus dem Ruder laufen. Das richtige Risikomanagement kann eine große Hilfe sein.

Dr. Jens-Uwe Meyer, CEO der Innolytics AG(Bild:  Innolytics)
Dr. Jens-Uwe Meyer, CEO der Innolytics AG
(Bild: Innolytics)

Ab dem 1. Januar 2023 treten die Vorschriften des Lieferkettengesetzes stufenweise in Kraft. Danach müssen fast 3.000 Unternehmen in Deutschland mit mehr als 1.000 Beschäftigten sicherstellen, dass ihre nationalen und internationalen Lieferanten keine Menschenrechte verletzen, die Grundsätze der Arbeitssicherheit beachten und die Auflagen des Umweltschutzes erfüllen. Hierfür gilt es in den nächsten Monaten die Voraussetzungen zu schaffen.

Das Lieferkettengesetz: kein Grund zur Panik

Doch wie soll das in der Praxis funktionieren? Soll zum Beispiel der deutsche Einkaufsleiter künftig regelmäßig überprüfen, ob die Produktionsmitarbeiter des chinesischen Zulieferers Schutzkleidung tragen, oder soll die Leiterin des Supply Chain Management Gewässerproben am Abflussrohr eines kanadischen Zulieferers entnehmen?