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Medizintechnik-Patent der Woche Software zum Copy-Pasten von sicherheitskritischen medizinischen Patientendaten

Ein Gastbeitrag von Christian Metzger 2 min Lesedauer

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Aus der Fülle an Einreichungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und Europäischen Patentamt (EPA) präsentiert die Devicemed-Redaktion wöchentlich das „Patent der Woche“. Heute: eine Software zum Copy-Pasten von sicherheitskritischen medizinischen Patientendaten.

Software zum Copy-Pasten von sicherheitskritischen medizinischen Patientendaten(Bild:  EP 275 9957 B1)
Software zum Copy-Pasten von sicherheitskritischen medizinischen Patientendaten
(Bild: EP 275 9957 B1)

Im medizinischen Bereich muss mit sehr sensiblen und hoch vertraulichen Patientendaten hantiert werden (protected health information, PHI). Um zu verhindern, dass diese hochsensiblen Patientendaten in die falschen Hände geraten, ist die beliebte und weit verbreitete Funktion des Copy-Pastens auf Rechnern im medizinischen Umfeld typischerweise deaktiviert und damit nicht verfügbar.

Vor dem Hintergrund des Datenschutzes ist das verständlich, für den Praktiker aber mehr als ärgerlich, wenn er verzweifelt, weil er Daten nicht von einer Anwendung in eine andere übertragen kann

Wie sieht die patentierte Lösung aus?

Siemens hat sich mit dem Europäischen Patent EP 275 9957 B1 eine Software patentieren lassen, die es ermöglicht, die Copy-Paste-Funktion für sicherheitskritische medizinische Bilddatensätze im Einklang mit den strengen Datenschutzanforderungen zu nutzen.

Wie funktioniert das?

Der Nutzer kopiert wie gewohnt einen medizinischen Bilddatensatz mit den verknüpften Patientendaten wie Name, Alter, Geburtsdatum und Patientennummer aus einer Anwendung per STRG+C in die Zwischenablage. Bevor der Nutzer den kopierten Ausschnitt nun wieder in eine Ziel-Anwendung via STRG+V einfügen kann, prüft die Software allerdings, ob es sich bei der Ziel-Anwendung um eine „sichere Anwendung“ handelt.

Ist dies der Fall, wird der kopierte Ausschnitt einfach eingefügt. Handelt es sich allerdings um eine „unsichere Anwendung“, beispielsweise Microsoft Word, dann wird das medizinische Bild zwar eingefügt, die Patientendaten werden allerdings soweit anonymisiert, dass keine Rückschlüsse auf die Identität des Patienten gezogen werden können.

Warum ist das interessant?

Software ist patentierbar, wenn sie ein technisches Problem löst. Aber welches technische Problem wird hier gelöst? Das technische Problem, das hier gelöst wird, ist der Schutz der vertraulichen Patientendaten vor unbefugtem Zugriff.

Fragen des Datenschutzes, aber auch der Verschlüsselung und Kryptographie sind in den Augen der Patentämter technische Probleme und damit grundsätzlich patentierbar.

Patentdaten

  • Aktenzeichen: EP 275 9957 B1
  • Anmeldetag: 28.01.2013
  • Veröffentlichungstag: 31.10.2018
  • Anmelder: Siemens AG, DE
  • Erfinder: Dominick Lutz, DE; Von Stockhausen Hans-Martin, DE

Christian Metzger
Als Patentanwalt und Ingenieur unterstützt Christian Metzger Medizintechnik-Unternehmen beim Aufbau eines Patentportfolios, das die eigenen Innovationen vor Nachahmung schützt und den strategischen und unternehmerischen Bedürfnissen entspricht. Insbesondere dort, wo Medizintechnik auf Software und Digitalisierung trifft und digitale Maschinen entstehen.

Dabei kann er auf seine breite technologische und industrielle Erfahrung zurückgreifen, die er auch in seinen Jahren als Entwicklungsingenieur und – davor – als Unternehmensberater bei McKinsey & Company gesammelt hat.

Christian Metzger ist als Partner bei Realpatent Patentanwälte tätig, einer 1959 gegründeten Boutique-Patentanwaltskanzlei, die sich dem gewerblichen Rechtsschutz widmet.

Kontakt zu Christian Metzger auf Linkedin.

Bildquelle: Fotoatelier Starnberg (Nadine Abzouzi)

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