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Lungenkrebsfrüherkennung Bundesumweltministerium macht Weg frei für Lungenkrebsscreening mittels Low-Dose-CT

Quelle: Pressemitteilung IQWiG und BMUV 2 min Lesedauer

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Am 1. Juli 2024 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Verordnung erlassen, wonach sich künftig starke Raucher im Alter von 50 bis einschließlich 75 Jahren einer Lungenkrebsfrüherkennung mittels Low-Dose-CT unterziehen dürfen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen belegte durch Studien, dass ein Lungenkrebsscreening mittels Low-Dose-CT starken aktiven und ehemaligen Rauchern mehr Nutzen als Schaden bietet.

Niedrigdosis-Computertomographie kann Personen davor bewahren, an Lungenkrebs zu sterben.(Bild:  frei lizenziert / Pexels)
Niedrigdosis-Computertomographie kann Personen davor bewahren, an Lungenkrebs zu sterben.
(Bild: frei lizenziert / Pexels)

Zum 1. Juli 2024 ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Kraft getreten, nach der ein Niedrigdosis-Computertomografie-Screening (Low-Dose-CT-Screening) auch strahlenschutzrechtlich zulässig ist. Vor diesem Hintergrund hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im November 2023 das Beratungsverfahren über die Einführung eines Lungenkrebsscreenings mittels Low-Dose-CT für aktive und ehemalige Raucher im Alter von 50 bis einschließlich 75 Jahren eröffnet und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer erneuten Nutzenbewertung beauftragt. Zusätzlich sollte das Institut Varianten eines Lungenkrebsscreenings mittels Low-Dose-CT mit unterschiedlichen Untersuchungsintervallen, unterschiedlicher technischer Ausstattung und Bildbefundung bewerten.

Das abschließende Fazit des IQWiG lautet nun: Die aktuelle Evidenz unterstreicht die Vorteile eines Low-Dose-CT-Screenings und der Nutzen überwiegt etwaige Schadensaspekte wie das Risiko von falschen Diagnosen oder Überdiagnosen. Der Vorteil bei der Sterblichkeit erhöhte sich dabei gegenüber der Studie von 2020 von einem Anhaltspunkt (niedrige Aussagesicherheit) auf einen Hinweis für einen Nutzen (mittlere Aussagesicherheit).

Inhalt der Verordnung

Die Verordnung legt fest, bei welchen Personen die Früherkennungsuntersuchung zulässig ist. Darüber hinaus stellt sie sicher, dass die Untersuchung hohe qualitative Ansprüche erfüllt. So werden Anforderungen an die Qualifikation und Erfahrung des beteiligten ärztlichen Personals, die Durchführung der Untersuchung und an die Befundung der CT-Aufnahme gestellt.

Darüber hinaus gibt die Verordnung vor, dass nur moderne Geräte zum Einsatz kommen dürfen, die hohe technische Qualitätsstandards erfüllen. Außerdem müssen Ärzte eine Software nutzen, die sie dabei unterstützt, Lungenkrebs zuverlässig zu erkennen.

Studien zeigen, Low-Dose-CT-Screening kann Leben retten

Bereits im November 2020 kam das IQWiG zu dem Ergebnis: Ein Lungenkrebsscreening mittels Niedrigdosis-Computertomografie bietet starken aktiven und ehemaligen Rauchern mehr Nutzen als Schaden: Das Verfahren kann einige Personen davor bewahren, an Lungenkrebs zu sterben. Für manche verlängert sich dadurch möglicherweise auch das Gesamtüberleben.

Für den aktuellen Bericht hat das IQWiG die Ergebnisse einer weiteren Studie und damit insgesamt neun randomisierten kontrollierten Studien (RCT) mit mehr als 94.000 Personen ausgewertet – mit deutlichem Ergebnis: Ein Low-Dose-CT-Screening kann fünf von 1.000 (ehemals) starken Rauchern innerhalb von etwa zehn Jahren davor bewahren, an Lungenkrebs zu sterben. Als starke Raucher gelten beispielsweise Personen, die 20 Jahre lang mindestens eine Packung Zigaretten pro Tag geraucht haben oder 10 Jahre lang mindestens zwei Packungen Zigaretten pro Tag.

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