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Medizintechnik-Patent der Woche Implantierbare Klappenprothesen mit gewebten Klappensegeln

Quelle: DPMA 1 min Lesedauer

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Heute: implantierbare Klappenprothesen mit gewebten Klappensegeln. Die Medizintechnik-Industrie ist führend bei der Anmeldung von Patenten. Aus der Fülle an Einreichungen beim Deutschen Patent- und Markenamt wählt die Devicemed-Redaktion wöchentlich ihr Patent der Woche.

Implantierbare Klappenprothesen mit gewebten Klappensegeln(Bild:  RWTH Aachen/DPMA)
Implantierbare Klappenprothesen mit gewebten Klappensegeln
(Bild: RWTH Aachen/DPMA)

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Klappenprothese zur Implantation in den menschlichen oder tierischen Körper mindestens umfassend einen Klappenstent mit einer ringförmigen, unteren Klappenbasis, mindestens zwei sich von der Klappenbasis aus erstreckende Kommissurstreben und am Klappenstent angeordnete Klappensegel, wobei die Klappensegel aus einem oder mehreren Bandgeweben mit, bezogen auf die Symmetrieachse der ringförmigen Klappenbasis, annähernd tangentialen Kettfäden und annähernd axialen Schussfäden, ausgebildet sind, wobei mindestens die Bandgewebe-Schussfäden am der Klappenbasis entgegengesetzten Ende des Bandgewebes ihre Ausrichtung umkehren und eine freie Segelkante ausbilden.

Patentdaten:

  • Aktenzeichen: DE 10 2021 134 525 A1
  • Anmeldetag: 23.12.2021
  • Offenlegungstag: 29.06.2023
  • Anmelder: Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) Aachen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 52062 Aachen, DE
  • Erfinder: Schmitz-Rode, Thomas, Prof. Dr., 52070 Aachen, DE

Die Angaben sind dem Depatisnet des Deutschen Patent- und Markenamtes im Original-Wortlaut entnommen.

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