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Rechtsformwechsel Fresenius Medical Care wird deutsche Aktiengesellschaft

Quelle: Pressemitteilung Fresenius Medical Care 2 min Lesedauer

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Fresenius Medical Care vereinfacht die Unternehmensstruktur durch einen Formwechsel in eine deutsche Aktiengesellschaft. Michael Sen ist Vorsitzender des neuen Aufsichtsrats.

Die außerordentliche Hauptversammlung hat dem Rechtsformwechsel von Fresenius Medical Care zugestimmt.(Bild:   Johannes Krzeslack/Fresenius Medical Care)
Die außerordentliche Hauptversammlung hat dem Rechtsformwechsel von Fresenius Medical Care zugestimmt.
(Bild: Johannes Krzeslack/Fresenius Medical Care)

Fresenius Medical Care hat am 14. Juli eine außerordentliche Hauptversammlung abgehalten. Die Aktionäre des Unternehmens haben allen Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit zugestimmt, u. a. dem Rechtsformwechsel von einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) in eine deutsche Aktiengesellschaft (AG). Zudem wurden die vier Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der neuen Fresenius Medical Care AG gewählt. In seiner konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Hauptversammlung wählte der neue Aufsichtsrat Michael Sen zu seinem Vorsitzenden.

Sen bedankte sich bei dem langjährigen Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Dr. Dieter Schenk, der das Unternehmen fast drei Jahrzehnte lang begleitet hat, sowie bei Rolf Classon, Dr. Dorothea Wenzel und Professor Dr. Gregor Zünd, deren Mandate als Aufsichtsratsmitglieder mit dem Abschluss des Formwechsels enden.

Zukünftig wird es ein zweistufiges Aufsichtsratssystem geben

Mit dem Formwechsel in eine deutsche Aktiengesellschaft wird Fresenius Medical Care über ein den Aktionären vertrautes, zweistufiges Aufsichtsratssystem verfügen, das der allgemein anerkannten Corporate-Governance-Praxis entspricht. Der mitbestimmte Aufsichtsrat wird in Zukunft aus zwölf Mitgliedern bestehen.

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung wurden Shervin J. Korangy, Dr. Marcus Kuhnert, Dr. Gregory Sorensen und Pascale Witz zu Mitgliedern des neuen Aufsichtsrats gewählt. Zudem entsendet die Fresenius SE & Co. KGaA, die rund 32,2 Prozent des Grundkapitals hält, zwei Mitglieder in den neuen Aufsichtsrat: den Fresenius-Vorstandsvorsitzenden Michael Sen, der zum Vorsitzenden des neuen Aufsichtsrats gewählt wurde, sowie die Fresenius-Finanzvorständin Sara Hennicken. Damit will Fresenius seine enge Verbundenheit mit Fresenius Medical Care und sein anhaltendes Engagement für das Unternehmen unterstreichen.

Die weiteren sechs Mitglieder des neuen Aufsichtsrats werden zu einem späteren Zeitpunkt von den Arbeitnehmern gewählt. Der neue Aufsichtsrat wird nach Wirksamwerden des Formwechsels alle Aufsichtsfunktionen wahrnehmen, einschließlich der Überprüfung der Strategie, der Ernennung des Managements, der Vergütung, der Zustimmung zu wichtigen Managemententscheidungen und der Abschlussprüfung.

Vorteile des Formwechsels

Der neue Aufsichtsrat hat auch den Vorstand der künftigen Fresenius Medical Care AG formell bestellt. Dieser setzt sich aus den Mitgliedern des bisherigen Vorstands der Fresenius Medical Care Management AG zusammen. Neben der Vereinfachung der Corporate Governance bietet der Formwechsel in eine deutsche Aktiengesellschaft weitere Vorteile. So soll die vereinfachte Struktur zu einer effizienteren und schnelleren Entscheidungsfindung führen, da sie einen klareren Fokus auf die Interessen von Fresenius Medical Care ermöglicht und Management-Ressourcen freisetzt. Fresenius Medical Care erhält auch eine größere Flexibilität hinsichtlich der Finanzstrategie. Darüber hinaus wird die Rolle der Streubesitzaktionäre gestärkt, deren Einfluss auf die Zusammensetzung des Managements von Fresenius Medical Care zunimmt.

Prozess soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein

Nach der Zustimmung zu allen Tagesordnungspunkten auf der außerordentlichen Hauptversammlung werden nun alle notwendigen administrativen, regulatorischen und Compliance-Schritte eingeleitet. Der gesamte Prozess des Formwechsels von Fresenius Medical Care in eine deutsche Aktiengesellschaft wird voraussichtlich bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Bis zum Abschluss bleiben die derzeitige Corporate-Governance-Struktur und die entsprechenden Gremien, einschließlich der derzeitigen Aufsichtsräte, bestehen.

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