Smartphone-Apps zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben im vergangenen Sommer in Deutschland kaum eine Rolle gespielt. Doch nun ist die Lage wieder ernst und auch die Warnungen nehmen zu.
In der Corona-Warn-App schnellte in der vergangenen Woche die Zahl der roten Warnungen auf über 70.000 Fälle täglich in die Höhe. Und auch die Check-in-App Luca verzeichnete einen steilen Anstieg der Warnungen.
Die offizielle Corona-Warn-App des Bundes war im Sommer 2020 zwar schon auf rund 25 Millionen Geräten installiert. Doch in der ersten Juli-Woche erreichte die Zahl der roten Warnmeldungen, die einen risikoreichen Kontakt mit einer infizierten Person signalisieren, nicht einmal die Schwelle von 100. Es gab in diesen Wochen kaum Infektionen, die aufgespürt werden konnten. Ganz anders sieht die jetzige Lage aus. Die dramatische Entwicklung kann man auch an den App-Statistiken ablesen. In der Corona-Warn-App schnellte in der vergangenen Woche die Zahl der roten Warnungen auf über 70.000 Fälle täglich in die Höhe. Und auch die Check-in-App Luca verzeichnete einen steilen Anstieg der Warnungen. So haben die Gesundheitsämter in Deutschland in der vergangenen Woche nach einer eingehenden Risikobewertung über 40.000 individuelle Warnmeldungen an Luca-Gäste ausgespielt. Kritiker des Luca-Systems bemängeln allerdings, dass etliche Gesundheitsämter gar nicht aktiv mit Luca arbeiten.
Die offizielle Corona-Warn-App (CWA), für die inzwischen 36,3 Millionen Downloads verzeichnet sind, erfasst mithilfe von Bluetooth-Signalen, welche Smartphones einander nahe gekommen sind, und benachrichtigt die Anwender dann über riskante Begegnungen. Die Luca-App soll dagegen Restaurantbesitzern und Event-Veranstaltern unter die Arme greifen, die gesetzlich vorgeschriebene Erfassung der Kontakte der Besucher ohne Zettelwirtschaft zu erledigen. Sie trackt die Anwender nicht den ganzen Tag. Die App kann nach einem Check-in gezielte Warnmeldungen nach dem Muster „Du hast in der Lokalität X für ca. anderthalb Stunden an einem Tisch unweit von vielfachem Infektionsgeschehen gesessen“ ermöglichen.
Während Datenschützer sich immer wieder an der zentralen Datenspeicherung des Luca-Systems stören, wurde bei der CWA ein dezentrales Datenschutzkonzept umgesetzt, das auch international als vorbildlich gilt. Bei allem Lob für den Datenschutz: Die Wirksamkeit der CWA wird dagegen immer wieder infrage gestellt, auch weil die App seit einer Algorithmus-Änderung vor gut einem Jahr deutlich weniger „grüne“ – also weniger gefährliche – Risikobegegnungen anzeigt. So stellte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Corona-Warn-App als Flop da. „Die App ist leider bisher ein zahnloser Tiger. Sie hat kaum eine warnende Wirkung“, sagte der Politiker im Oktober 2020 in einem Interview.
Warnungen über die Corona-Warn-App nehmen zu
Die These vom „Totalausfall“ der CWA wird über ein Jahr später durch Zahlen des Robert Koch-Instituts widerlegt. Dabei hatte nicht nur Ministerpräsident Söder zwischendurch den Eindruck gewonnen, dass die App wegen der seltenen Warnmeldungen quasi tot sei. Inzwischen haben rund 710.000 Menschen über die App andere Personen vor einer gefährlichen Risiko-Begegnung gewarnt. Dadurch wurden schätzungsweise in über 300.000 Fällen Infektionsketten unterbrochen.
Die Zahl der relevanten Warnungen könnte aber noch viel höher sein, wenn alle Anwender der App, die positiv getestet wurden, diese schlechte Nachricht auch der App anvertrauen würden. Anfangs trauten sich aber nicht einmal 40 Prozent der Betroffenen, diese Alarmkette auszulösen. Zuletzt hat sich dieser Wert immerhin auf rund 60 Prozent verbessert.
Bei der Bewertung der Zahlen muss allerdings auch berücksichtigt werden, dass es sich bei den nicht geteilten Ergebnissen teilweise um Tests gehandelt hat, die CWA-Nutzer für andere Personen, etwa ihre Kinder oder andere Angehörige, in ihrer App registriert haben, erläutert ein RKI-Sprecher. In diesen Fällen gibt es also einen guten Grund, den Test in der App nicht zu teilen, weil sonst teilweise die falschen Kontaktpersonen gewarnt worden wären.
Digitaler Impfnachweis steigert App-Nutzung
Einen Schub in der Nutzung der Corona-Apps hat der digitale Impfnachweis ausgelöst. Er kann in der speziellen App „CovPass“ gespeichert werden, die sonst keine weiteren Funktionen hat, oder aber auch in der CWA und Luca. Da aber schon die gelben Impfheftchen nicht fälschungssicher angelegt sind, kann man sich nicht komplett darauf verlassen, dass die digitalen Abbilder des Impfnachweises zu Recht ausgestellt wurden. Dazu kommt, dass kaum überprüft wird, ob der vorgezeigte QR-Code auch zu der Person gehört, die das Smartphone in der Hand hält. Das hat aber weniger mit den Apps selbst zu tun als mit deren Umgang.
Check-In per App: Bald bundesweit einheitlich?
An anderer Stelle sind die Apps aber selbst für manche Benutzer verwirrend: So bieten sowohl die Corona-Warn-App als auch die Luca-App einen „Check-in“ an, was aber unterschiedliche Auswirkungen hat. Bei der CWA des RKI wird durch einen Check-in lediglich die Abstandsmessung im Raum nach einer unterschiedlichen Formel berechnet. Dabei werden dann auch beispielsweise bereits ausgecheckte Besucher berücksichtigt, die vor wenigen Minuten bereits das Event verlassen haben, deren Aerosole aber noch immer in der Luft schweben könnten. Im Gegensatz zur Luca-App werden bei der CWA aber keine Kontaktdaten übertragen. Bei Luca werden dagegen der Ort, die Zeit des Aufenthaltes und die Kontakte der Beteiligten erfasst.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
In 14 von 16 Bundesländern ist bislang noch in den jeweiligen Landesinfektionsverordnungen vorgeschrieben, dass Gastwirte und Veranstalter die Kontakte entweder mit Luca, einer vergleichbaren App oder analog auf Papier erfassen müssen. Nur Sachsen und seit Mitte Oktober auch Baden-Württemberg ermöglichen auch ein Check-in mit der Corona-Warn-App, ohne dabei Kontaktinformationen zu erfassen. Das könnte nun Schule machen.
Der Bundestag hat am Donnerstag eine Reform des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, in der die Corona-Warn-App explizit als Möglichkeit zur Kontakt-Verfolgung genannt wird. In dem Gesetz heißt es, es könne alternativ zur Erfassung von Kontaktdaten auch angeordnet werden, dass die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten „vorrangig durch die Bereitstellung der QR-Code-Registrierung für die Corona-Warn-App erfolgen“.
Bundesländer mit einer intensiven Luca-Nutzung wie Hamburg werden künftig voraussichtlich auf den parallelen Einsatz von CWA und Luca setzen. In anderen Ländern wie Brandenburg wird dagegen diskutiert, den bestehenden Luca-Vertrag zum Jahresende nicht zu verlängern.