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Eisenführ Speiser
Patentschutz in der vernetzten Medizin

Von Julia Engelke 4 min Lesedauer

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Das Zusammenspiel von medizinischen Geräten im Internet der Dinge (IoT), Big-Data-Anwendungen und künstliche Intelligenz: Kaum eine Entwicklung im Bereich Life Science kommt ohne digitale Vernetzung aus. Das bedeutet auch patentrechtlich eine neue Stufe der Komplexität. Devicemed sprach darüber mit Patentanwältin Dr. Katrin Winkelmann und Rechtsanwalt Dr. Tilman Müller von der Kanzlei Eisenführ Speiser.

Der Rechtsanwalt Dr. Tilman Müller (l.) und die Patentanwältin Dr. Katrin Winkelmann von der Kanzlei Eisenführ Speiser sprachen im Interview mit Devicemed über den Patentschutz in der vernetzten Medizin.(Bild:  Eisenführ Speiser)
Der Rechtsanwalt Dr. Tilman Müller (l.) und die Patentanwältin Dr. Katrin Winkelmann von der Kanzlei Eisenführ Speiser sprachen im Interview mit Devicemed über den Patentschutz in der vernetzten Medizin.
(Bild: Eisenführ Speiser)

Wie funktioniert Patentschutz bei vernetzten Systemen?

Winkelmann: Vernetzte Systeme bringen es mit sich, dass Erfindungen von mehreren Teilnehmern gemeinsam verwirklicht werden, oft auch grenzüberschreitend. Wenn solche vernetzten Systeme patentrechtlich geschützt sind, wird das Patent in der Regel nicht direkt verletzt, sondern einzelne Teilnehmer können ein solches Patent nur indirekt oder mittelbar verletzen. Wer sich davor schützen möchte, sollte auch die einzelnen Geräte oder Einheiten zum Patent anmelden – nicht nur das System als Ganzes.