Im dreizehnten Teil unserer Kolumne geben die Regulatory-Affairs-Experten von Seleon einen Ausblick auf das neue Jahr 2022. Die Branche kann sich auf die schrittweise Einführung der IVDR freuen.
Damit Ihre Projekte nicht Gefahr laufen zu platzen: das Seleon-Nähkästchen zu Regulatory Affairs.
(Bild: Devicemed/Daniel Grimm)
Wird 2022 alles besser? Nun, diese Frage oder auch Hoffnung hatten viele bereits zum Jahreswechsel 2020/2021. Nach fast einem Jahr Pandemie und – zumindest für Medizinproduktehersteller – weiterhin hohem Druck für die Umsetzung der MDR-Anforderungen, hatten viele Menschen die Hoffnung in den letzten Jahreswechsel gelegt. Jetzt, wo ein erneuter Jahreswechsel ansteht, muss man wohl – ganz nüchtern betrachtet – sagen, dass das Jahr 2021 nicht die erhoffte Entspannung brachte.
Updates zu MDR & IVDR – Expert Talks Regulatory Affairs
Wie Sie die Zulassung Ihrer medizintechnischen Produkte sicher und reibungslos umsetzen können, erfahren Sie bei den Regulatory Affairs Expert Talks. RA-Experten berichten über ihre Erfahrung bei der Umsetzung der MDR und IVDR und unterstützen Sie bei der rechtskonformen Zulassung Ihrer medizintechnischen Geräte mit wertvollen Praxis-Tipps.
Insbesondere die Pandemie hat sich bislang nicht abgeschwächt. Viel mehr setzt man weiterhin auf die bereits seit 2020 bestehenden Lösungen – Masken und Schnelltests – plus eine breit angelegte Impfkampagne. Beim Blick in die Zukunft lässt sich leider bereits vermuten: Auch 2022 werden wir wohl nicht auf diese Mittel verzichten können. Sie stellen wichtige Bausteine im Umgang mit der Pandemie dar.
Doch wo Schatten ist, da muss auch Licht sein. Und so hat die Europäische Union mit Blick auf den Mai 2022 das In-Krafttreten der IVDR bereits frühzeitig beleuchtet und somit im Oktober 2021 die Voraussetzung für eine schrittweise Einführung der IVDR auf den Weg gebracht.
Schrittweise Einführung der IVDR
Pünktlich zum Beginn des neuen Jahres wurde dieser Vorschlag der EU Kommission sowohl vom EU Parlament als auch vom EU Rat angenommen. Dies lässt für alle involvierten und betroffenen Parteien einen positiven Ausblick zu – für Behörden und Politik, für benannte Stellen und ihre Prüfer, für Hersteller und andere Wirtschaftsakteure und zuletzt auch für die Patienten, und - im Falle der Covid-19-Schnelltests - auch für jeden Einzelnen von uns. Und im Gegensatz zur MDR hat man sich in diesem Fall auch nicht für eine generelle Verschiebung bzw. Verdichtung stark gemacht, sondern für eine eindeutige Entzerrung der Vorgehensweise, mit Option auf eine weitere Entzerrung. Diese Vorgehensweise ist sehr zu begrüßen.
Seminar-Tipp der Redaktion
Die neue europäische Verordnung über In-vitro-Diagnostika
Welche Änderungen ergeben sich durch die neue Verordnung über In-vitro-Diagnostika für Ihr Unternehmen und die eigenen Produkte? Das Seminar von Dr. Boris Handorn, Rechtsanwaltlt für Medizinprodukte- und Arzneimittelrecht, gibt Ihnen einen umfassenden Überblick, damit Sie für den Geltungsbeginn am 26. Mai 2022 gut gerüstet sind.
Für Produkte mit CE-Kennzeichnung, die im Rahmen der IVD-Verordnung keine Mitwirkung der benannten Stellen erfordern, oder für Produkte, die „neu“ sind: 26. Mai 2022
Für Produkte mit höherem Risiko wie HIV- oder Hepatitis-Tests, sowie Covid-19-Schnelltests (IVD der Klasse D): 26. Mai 2025
Produkte der nächstniedrigeren Risikoklasse (IVD der Klasse C) wie Influenza-Tests: 26. Mai 2026
Produkte der unteren Risikoklassen (IVD der Klasse B und sterile IVD der Klasse A): 26. Mai 2027
Produkte, die in ein und derselben Gesundheitseinrichtung hergestellt und verwendet werden, (sogenannte „hausinterne Produkte“): 26. Mai 2024
Ist kein zum „hausinternen Produkt“ gleichwertiges Produkt auf dem Markt verfügbar gilt für dieses sogar eine verlängerte Übergangsfrist bis zum: 26. Mai 2028
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