Heute: ein Patientenlagerungstisch. Die Medizintechnik-Industrie ist führend bei der Anmeldung von Patenten. Aus der Fülle an Einreichungen beim Deutschen Patent- und Markenamt wählt die Devicemed-Redaktion wöchentlich ihr Patent der Woche.
Ein Patientenlagerungstisch
(Bild: Siemens/DPMA)
Patientenlagerungstisch, umfassend wenigstens zwei Scherengestelle (3, 3a, 3b) mit jeweils einem ersten und einem zweiten Scherenarm (4, 4a, 4b, 5, 5a, 5b), die in X-förmiger Anordnung um eine gemeinsame Schwenkachse (6) verschwenkbar miteinander verbunden sind und mittels einer Hubeinrichtung (20) zum vertikalen Bewegen eines mit den Scherengestellen (3, 3a, 3b) verbundenen Lagerungstischs (13) relativ zueinander verschwenkbar sind, wobei die Hubeinrichtung (20) wenigstens ein auf- und abwickelbares Zugmittel (23) umfasst, wobei untere Enden der beiden Scherenarme (4, 4a, 5, 5a) jedes Scherengestells (3, 3a, 3b) an einem Gestellträger (2) angeordnet sind, wobei das Zugmittel (23) mit einem unteren Ende an einer über einen Antriebsmotor (22) drehbaren, positionsfest am Gestellträger (2) angeordneten Wickelwelle (21) befestigt ist, und ausgehend von der Wickelwelle (21) mäanderförmig über mehrere Umlenkrollen (25, 27, 34, 35, 36, 37, 38, 39), die an den Scherenarmen (4, 4a, 4b, 5, 5a, 5b) vorgesehen sind, zu einem an einem Schwenkarm (5, 5b) vorgesehenen oder mit ihm verbundenen oberen Befestigungsmittel (28) geführt ist, wo das andere obere Ende des Zugmittels (23) befestigt ist.
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