ZVEI exklusiv EU-DSGVO: eine Chance für individualisierte Gesundheitsversorgung
Die europäische Datenschutzgrundverordnung regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Im Zuge der Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft und einer zunehmend individualisierten Gesundheitsversorgung fordert der ZVEI Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
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- Forderungen zur Umsetzung der EU-DSGVO
- Innovationsfreundliche Regelungen sind wünschenswert
- Rechtssicherheit für Patienten und Datenverarbeiter
Am 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wirksam geworden. Damit werden erstmals europaweit einheitliche Bedingungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten geschaffen. Gleichzeitig ermöglichen über 70 Öffnungsklauseln den einzelnen Ländern, unter anderem innovationsfreundliche Regelungen, zum Beispiel für Forschung und Entwicklung, zu erlassen oder auch bestehende Missstände in den jeweiligen Gesundheitssystemen zu beheben. Dafür bedarf es eines gesetzlichen Rahmens, der im Einklang mit den Vorgaben weiterer EU-Staaten ist, um ein möglichst harmonisiertes, forschungsfreundliches Verständnis in der Europäischen Union herbeizuführen.
Gesundheitsdaten verantwortungsvoll nutzen und weiterverarbeiten
Ziel ist es aus Sicht des ZVEI, durch die Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft eine individualisierte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, die sich an den Bedürfnissen und Lebensumständen eines jeden Menschen orientiert. Diese setzt voraus, dass Daten erhoben, verantwortungsvoll genutzt und sektorenübergreifend weiterverarbeitet werden dürfen. Daher müssen bei der Umsetzung der EU-DSGVO folgende Voraussetzungen geschaffen werden:
- Ein Regulierungs-Flickenteppich innerhalb Deutschlands sollte vermieden und stattdessen Regelungen übergreifend innovationsfreundlich harmonisiert werden.
- Es sollten praktikable Verfahren bei der Einwilligung und eine breite Auslegung bei der Zweckbindung umgesetzt werden, sodass eine nutzenstiftende Weiterverarbeitung von Gesundheitsdaten zu Versorgungs- und Forschungszwecken weiter möglich bleibt.
- Für den Umgang mit Anonymisierung und Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten sollten klare Regeln festgelegt werden, um Rechtssicherheit für Patienten und Datenverarbeiter zu gewährleisten.
Nur wenn diese Punkte erfüllt sind, wird Deutschland bei der Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft eine führende Rolle einnehmen können.
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* Hans-Peter Bursig ist Geschäftsführer des Fachverbands „Elektromedizinische Technik“ im ZVEI – Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
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