Mitte Juni wurde an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg mit FEHR die erste unabhängige Forschungseinrichtung in Deutschland eröffnet, die sich gezielt mit den komplexen Rechtsfragen rund um eHealth befasst.
In den Bereichen Digital Health und Connected Healthcare gibt es zahlreiche rechtliche Fragen zu klären.
(Bild: Gina Sanders-Fotolia.com)
Eine Online-Verschreibung von Medikamenten soll in Deutschland künftig nur erlaubt sein, wenn der Patient den verschreibenden Arzt vorher wenigstens einmal persönlich aufgesucht hat. Einen entsprechenden Entwurf hat das Bundeskabinett vor nicht allzu langer Zeit verabschiedet. Ist ein solches Verbot notwendig beziehungsweise sinnvoll? Und wenn ja, ist es auch rechtlich haltbar? Mit Fragen wie diesen befasst sich die FEHR, die an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg errichtete unabhängige Forschungsstelle für eHealth-Recht.
„Im Mittelpunkt unseres Forschungsinteresses steht eine integrative und intradisziplinäre Analyse der komplexen Rechtsfragen, die sich im Bereich von Digital Health und Connected Healthcare stellen. Das Spektrum dieser Fragen reicht vom Aufbau einer Telematikinfrastruktur über die Gerätevernetzung im OP-Saal und über Health Apps bis hin zu den Anwendungsszenarien von Health 4.0“, erläutert der Initiator und Leiter der Forschungsstelle für eHealth-Recht, Prof. Dr. Ulrich M. Gassner.
Die offizielle Eröffnung der Augsburger Forschungsstelle für eHealth-Recht fand am 15. Juni statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand eine Keynote von Oliver Schenk, Leiter der Abteilung „Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik/Telematik“ im Bundesministerium für Gesundheit, zum Thema „Digitalisierung des Gesundheitswesens“. Ein Fachvortrag über „Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz sensorgestützter Health Apps“ von Dr. Thilo Räpple, Rechtsanwalt und Partner bei Baker & McKenzie, ergänzte das Programm.
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