VDMA/VDW, ZVEI, BDI Der Brexit ist da – jetzt muss ein Freihandelsabkommen her
Der Brexit ist da – Ruhe wird aber nicht einkehren. Die deutsche Industrie braucht dringend ein solides Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich.
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- Deutschlands fünftgrößter Handelspartner hat gemeinsamen Binnenmarkt verlassen
- Wirtschaftliche Desintegration zwischen EU und Großbritannien ist sehr wahrscheinlich
- Lieber Freihandelsabkommen als Rückfall auf WTO-Status
Kurz und knapp hatte der BV-Med als Branchenverband für Medizintechnik bereits vergangene darauf verwiesen, Handelshemmnisse und Zölle in den neuerlichen Bexit Verhandlungen zu vermeiden. Inzwischen meldeten sich viele weitere Verbände mit ganz konkreten Forderungen zu Wort. Klicken Sie sich dafür einfach durch die Bildergalerie.
Einigung bis zum Jahresende
Am 1. Februar hat die EU eine tiefgreifende Veränderung erfahren. Nach dem Ausscheiden der Briten bleiben 27 Staaten übrig. Verloren gingen mehr als 66 Mio. Einwohner, fast 250.000 km2 Fläche und ein Bruttoinlandsprodukt von etwa 2740 Mrd. Euro. Die deutsche Exportindustrie muss mit Bedauern zur Kenntnis nehmen, dass mit dem Vereinigten Königreich ihr fünftgrößter Handelspartner den gemeinsamen Binnenmarkt verlassen hat.
Die scheinbar endlose Brexit-Geschichte hat damit zwar ein vorläufiges Ende gefunden, die Verhandlungen aber nicht. Bis zum Jahresende müssen sich EU und Großbritannien auf ein Bexit-Abkommen einigen, ansonsten wird es schwierig. Doch selbst bei einer Einigung wird sich der Handelsverkehr gravierend ändern. Auch ein Freihandelsabkommen wird Kontrollen an den Grenzen nicht verhindern. Die Zeit des freien Warenverkehrs ist vorbei.
In der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020 müssen also dringend neue Handelsbeziehungen vereinbart werden.
VDMA: Signale gegen Protektionismus sind wichtig
Unternehmen des Maschinenbaus knüpfen daran große Hoffnungen, wobei ihnen der Abschluss eines Freihandelsabkommens am liebsten wäre. Der Branchenverband VDMA vertritt diese Position in aller Deutlichkeit. So begrüßte er, dass sich das EU-Parlament im Rahmen eines Abkommens mit Vietnam zum Freihandel bekennt und damit ein klares Signal gegen den zunehmenden Protektionismus im Handel setzt. Dazu sagte Holger Kunze, Leiter des VDMA European Office: „Das ist aus Sicht des exportorientierten Maschinenbaus der richtige Weg und lässt uns hoffen, dass das Europäische Parlament auch zukünftigen Freihandelsabkommen positiv begegnen wird.“ Das gilt natürlich in erster Linie für die Vereinbarungen mit dem EU-Aussteiger Großbritannien.
Zunächst wenig Änderungen
„Zunächst wird sich nicht sehr viel ändern, da nach dem Austritt Großbritanniens am 31. 1. 2020 eine Übergangszeit bis zum Ende des Jahres gilt“, stellt VDMA-Mann Kunze zur aktuellen Situation fest. In dieser Übergangszeit blieben die Briten im Binnenmarkt und in der Zollunion. Danach allerdings werde Großbritannien zu einem Drittstaat, mit dem die EU ein Freihandelsabkommen schließen will.
Wie man es dreht und wendet, es werde eine wirtschaftliche Desintegration zwischen der EU und Großbritannien geben. Die beiden Blöcke würden sich voneinander entfernen und der Handel zwischen Großbritannien und der EU werde schwieriger. Selbst wenn ein Freihandelsabkommen gelinge, werde es zum Beispiel Kontrollen an den Grenzen geben müssen. Die Zeiten des völlig freien Warenverkehrs und auch der Personenfreizügigkeit würden dann vorbei sein. Das sei für eine exportorientierte Branche wie den Maschinenbau bedauerlich und werde sich voraussichtlich auch in den Exportzahlen niederschlagen.
UK ist fünftgrößter Auslandskunde
„Im vergangenen Jahr lieferten die deutschen Unternehmen Maschinen im Wert von rund 7,7 Mrd. Euro in das Vereinigte Königreich“, sagt Kunze. Das entspreche einem Anteil an den gesamten Maschinenexporten in Höhe von 4,3 %. Das United Kingdom sei damit der fünftgrößte Auslandskunde. Allerdings wirke sich der Brexit nicht erst jetzt, sondern bereits seit der Volksbefragung im Juni 2016 auf den Maschinenbau aus. Seitdem müssten die Unternehmen mit der Unsicherheit über die künftigen Beziehungen zwischen UK und den Ländern der Europäischen Union leben. Doch Unsicherheit sei Gift für das Investieren und damit für das Geschäft der Maschinenbauer. Diese könnten also einen weiteren Rückgang der Exporte nicht ausschließen.
Auch längerfristig ist laut Kunze kaum mit positiven Aspekten des Austritts der Briten aus der EU zu rechnen. Sein Fazit: „Denkbar ist lediglich, dass einige Entscheidungsprozesse in der EU, die in der Vergangenheit von UK blockiert wurden, schneller zum Abschluss gebracht werden können. Diese potenziellen Vorteile wiegen aber die negativen Auswirkungen nicht auf.“
Freihandelsabkommen zwingend erforderlich
Dass dem Brexit ein Freihandelsabkommen folgen muss, unterstreicht VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann energisch. Nach seiner Lageeinschätzung haben sich die Unternehmen auf den Brexit am 31. Januar 2020 einstellen können und jetzt sei mit Hochdruck an dem allseits gewünschten Abkommen zu arbeiten. Nach einer jahrelangen Achterbahnfahrt um den Brexit sei dies eine gute Nachricht für die Unternehmen in Europa. Er bedauere den Austritt der Briten aus der EU sehr und halte ihn nach wie vor für einen Fehler. Doch jetzt gehe es um einen geordneten Austritt bis zum Jahresende.
„Die zu erwartenden Verwerfungen eines harten Brexits werden dadurch zunächst vermieden“, betont Brodtmann. Jetzt müssten die EU und Großbritannien ein Abkommen anstreben, das in den verbleibenden Monaten des Jahres zum Abschluss gebracht werden kann. „Gelingt dies nicht, gehen die mit einem harten Brexit verbundenen Diskussionen und Unsicherheiten Ende 2020 wieder los“, so Brodtmann. Das müsse unbedingt vermieden werden.
ZVEI: Wirtschaft braucht stabile Grundlage
Für die deutsche Elektroindustrie ist es ebenfalls elementar, dass die künftigen wirtschaftlichen Verbindungen zum Vereinigten Königreich noch in diesem Jahr eine stabile Grundlage erhalten. „Ohne Abkommen fallen die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Großbritannien auf WTO-Status zurück“, warnt Michael Angerbauer, Außenhandelsexperte des Branchenverbands ZVEI. Für das Aushandeln dauerhafter Abmachungen bestehe großer Zeitdruck. Denn derzeit sei die Beibehaltung des Binnenmarkts einschließlich Zollunion nur für eine Übergangsphase von elf Monaten bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen.
Als mögliche dauerhafte Zukunftsoptionen böten sich zwei Varianten an: ein Freihandelsabkommen oder – im ungünstigsten Fall – der WTO-Status. In jedem Fall führe dies langfristig zu Zollformalitäten und einer mit Zöllnern besetzten Grenze. Nach dem gerade vollzogenen EU-Austritt Großbritanniens könnten auch schon jetzt in der Übergangszeit für britische Waren alle von der EU weltweit geschlossenen Freihandelsabkommen und die damit verbundenen Zollvorteile nicht mehr gelten. Allerdings bittet die EU ihre circa 40 Partnerländer in einer Verbalnote darum, das Vereinigte Königreich noch elf Monate lang wie einen EU-Mitgliedsstaat zu behandeln. Zwar sind die Partnerländer in ihrer Entscheidung völlig frei, doch wird eine positive Antwort vieler Länder erwartet. Erst ab dann besteht für die Unternehmen Rechtssicherheit bezüglich der Höhe der Zollsätze und sonstigen Bestimmungen, die von den Partnerländern angewandt werden. „Das wird sich ein paar Wochen hinziehen und es werden erst nach und nach mehr Länder dazukommen“, schätzt Angerbauer.
Zollnachteile wahrscheinlich
Der ZVEI beklagt, dass britische Waren künftig auch nicht mehr bei der Kalkulation des EU-Präferenzursprungs als „ursprungsbegründend“ einbezogen werden können. Dadurch entstünden für Waren, die in der EU mithilfe britischer Vorlieferungen produziert werden, eventuell Zollnachteile beim Weiterverkauf in Drittländer. Außerdem dürften EU-Waren, die für EU-Partnerländer bestimmt sind, nicht mehr in Großbritannien vorübergehend gelagert werden, weil dies gegen die Verpflichtung zur Direktbeförderung verstoßen würde.
Dass nach Ablauf der Übergangsfrist Zöllner an den Grenzen stehen, um die Abgabe von Zollerklärungen zu verlangen, erläutert der ZVEI mit einigen Beispielen. So muss im bilateralen Handel EU – Großbritannien der sogenannte Warenursprung erklärt werden, was die normalen Zollformalitäten nochmals deutlich erhöht. Außerdem fallen Zölle auf Drittlandsware – beispielsweise Handelsware aus China – an, was zu Doppelverzollung zuerst an der EU-Außengrenze und dann nochmals an der Grenze zu Großbritannien führen kann. Lediglich der bilaterale Verkehr EU-Großbritannien mit „Ursprungswaren“ bleibe beim Abschluss eines Freihandelsabkommens zollfrei.
Sollte es zu einem Rückfall auf WTO-Status kommen, weil das Abkommen nicht rechtzeitig ausgehandelt werden konnte, würden alle Warenlieferungen zollpflichtig. Auch britische oder EU-Waren unterliegen dann bei jedem Grenzübertritt Zollzahlungen, was Lieferketten über den Ärmelkanal massiv belasten würde.
Exportgeschäft ist bereits jetzt rückläufig
Die Unsicherheit rund um den Brexit hat bereits deutliche Spuren im Exportgeschäft der deutschen Elektroindustrie mit Großbritannien hinterlassen. „Im Zeitraum von Januar bis November 2019 gingen die deutschen Elektroexporte dorthin im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 10 % auf ein Volumen von 8,5 Mrd. Euro zurück“, stellt Angerbauer kritisch fest. Damit liege Großbritannien nur noch auf Rang acht der größten Abnehmerländer der deutschen Elektroindustrie. Ende 2018 hatte das Land noch auf Platz fünf gelegen. Angesichts der weiterhin ungeklärten zukünftigen Handelsbeziehungen sei aktuell nicht von einer Belebung des Großbritanniengeschäfts auszugehen. Das Urteil über den Ausstieg des Vereinigten Königreichs aus der EU ist damit für Angerbauer klar: „Angesichts der Tatsache, dass nicht nur der Austausch von Waren durch den Austritt komplizierter wird, können wir dem Brexit keine positiven Aspekte abgewinnen.“
VDW: Noch viele Fragen offen
Nach Einschätzung des Vereins Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken (VDW) bedeutet der jetzt vollzogene Austritt ein Ende der Unsicherheit für die Unternehmen.
Doch es bleiben Fragen hinsichtlich des auszuhandelnden Freihandelsabkommens. VDW-Geschäftsführer Wilfried Schäfer nennt beispielhaft einige ungeklärte Probleme: „Wie werden die Zollvorschriften aussehen? Kann eine reibungslose Abfertigung überhaupt gewährleistet werden? Können die Lieferketten erhalten werden?“
Für deutsche Unternehmen, die in Großbritannien produzieren und eng mit der Muttergesellschaft in Deutschland zusammenarbeiten, werde es besonders schwierig. Doch die Deutschen böten vor allem Spezialmaschinen zum Beispiel für die Luftfahrtindustrie an, die kaum aus anderen Ländern zu beziehen seien. „Deshalb gehen wir davon aus, dass der deutsch-britische Werkzeugmaschinenhandel vom Brexit weniger betroffen sein wird, wenn die generelle Verunsicherung bei den Unternehmen erst einmal abgeklungen ist“, erklärt Schäfer. Alles hänge vom pünktlichen Abschluss des Freihandelsabkommens ab. Daher erwarte der VDW sehr konkret, dass sich die beiden Parteien im vorgesehenen Zeitraum bis Ende 2020 auf ein Freihandelsabkommen einigen, das den Namen verdient.
Brexit wird einschneidende Auswirkungen haben
In der Übergangsphase, so Schäfer, seien die Unternehmen mit einem hohen Anteil an Geschäften mit UK oder Niederlassungen vor Ort gut beraten, die Entwicklung genau zu verfolgen und sich – wie gehabt – gegebenenfalls auf einen ungeordneten Brexit vorzubereiten. Kein Wunder also, dass sich der VDW-Geschäftsführer zur aktuellen Situation alles andere als begeistert äußert: „Die deutsche Werkzeugmaschinenindustrie kann dem Austritt Großbritanniens keine positiven Aspekte abgewinnen und bedauert ihn sehr.“
Wenig Sympathie für den Brexit haben auch weitere unternehmensnahe Verbände. Der BDI bezeichnet ihn als Risiko für die Wirtschaft und prognostiziert: „Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird einschneidende Auswirkungen auf die Wirtschaft und Politik haben. Die Entflechtung der verwobenen Politikbereiche und Institutionen voranzutreiben, ist ein enormes Wagnis.“ Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) blickt ebenfalls besorgt in die Zukunft: Zentrales Anliegen sei „eine möglichst enge Ausgestaltung neuer Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich“. Da ist es nicht gerade ermutigend, dass sich die britische Regierung gemäß den Worten ihres Finanzministers Javid nach dem Brexit nicht an EU-Regeln halten will.
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