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Kooperation zwischen Industrie und Krankenhäusern BV-Med und VKD veröffentlichen aktualisierte Musterverträge

Die Zusammenarbeit zwischen Medizinprodukte-Unternehmen und Krankenhäusern ist für neue Behandlungsmethoden notwendig und politisch erwünscht. Die Musterverträge von VKD und BV-Med bieten hier eine bewährte rechtmäßige Grundlage. Sie wurden jetzt aktualisiert.

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Das da Vinci Xi-Chirurgiesystem wurde zum Beispiel entwickelt, um einen universellen Zugang für komplexe, minimalinvasive Eingriffe zu ermöglichen.
Das da Vinci Xi-Chirurgiesystem wurde zum Beispiel entwickelt, um einen universellen Zugang für komplexe, minimalinvasive Eingriffe zu ermöglichen.
(Bild: Intuitive Surgical, Inc.)

Die Musterverträge, die 2006 erstmals mit dem VKD vereinbart wurden, geben konkrete Empfehlungen und Handlungsvorgaben für eine praxistaugliche Umsetzung einer rechtmäßigen Zusammenarbeit im Gesundheitsmarkt. Wie der BV-Med mitteilt, berücksichtigen die aktualisierten Musterverträge neben den Änderungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen mit §§ 299 a und b des Strafgesetzbuches auch die letzten Änderungen am Kodex Medizinprodukte – insbesondere aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen der Unterstützung von Fort- und Weiterbildungen. Außerdem berücksichtige die Aktualisierung das vermehrte Angebot an virtuellen Fort- und Weiterbildungen.

Muster-Vertragstexte für verschiedene Kooperationsformen

Die 26-seitige Broschüre „Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“ enthält neben einer detaillierten Beschreibung von Grundsätzen der Zusammenarbeit zahlreiche Muster-Vertragstexte zur rechtlichen Ausgestaltung einzelner Kooperationsformen zwischen Industrie und Krankenhäusern. In den Musterverträgen sind Textvorschläge und Erläuterungen zu verschiedenen Kooperationsformen wie Referentenvertrag, Beratervertrag, Unterstützung der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Sponsoring-/Werbevertrag oder Geldspende enthalten. Sie basieren auf den vier Grundprinzipien der „Healthcare Compliance“ aus dem Kodex Medizinprodukte:

  • Trennungsprinzip: Zuwendungen dürfen nicht im Zusammenhang mit Beschaffungsentscheidungen stehen.
  • Transparenzprinzip: Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden.
  • Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
  • Dokumentationsprinzip: Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden.

Zu den Musterverträgen

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