Umsatzsteuer BV-Med fordert einheitlich verminderten Steuersatz auf Medizinprodukte
Quelle: Pressemitteilung
In der Diskussion um das anstehende GKV-Finanzierungsgesetz setzt sich der Bundesverband Medizintechnologie für die Absenkung von Steuersätzen ein. Der Verband fordert, die Umsatzsteuer auf Medizinprodukten einheitlich auf sieben Prozent zu reduzieren.
BV-Med-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll spricht für den Verband und fordert die Umsatzsteuer auf Medizinprodukte einheitlich zu reduzieren.
(Bild: BVMed/Darius Ramazani)
Berlin – Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hatte in dieser Woche ein GKV-Finanzierungsgesetz angekündigt, um ein Maßnahmenpaket zu den drohenden Krankenkassendefiziten zu schnüren. Der GKV-Spitzenverband forderte daraufhin u. a. eine Absenkung des Steuersatzes auf Arzneimittel. Dies würde die gesetzliche Krankenversicherung um über fünf Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Ein GKV-Sprecher sprach davon, dass die Krankenkassen beispielsweise „für Blutverdünner und Krebsmedikamente mit 19 Prozent mehr als doppelt so hohe Steuern bezahlen als beispielsweise für Schnittblumen anfielen“.
Der Bundesverband Medizintechnologie (BV-Med) hat in der Diskussion um das GKV-Finanzierungsgesetz einen einheitlich verminderten Steuersatz von sieben Prozent auf Medizinprodukte gefordert. „Der Vorschlag des GKV-Spitzenverbands ergibt durchaus Sinn, sollte aber umso mehr für Medizinprodukte gelten, die für die medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland unentbehrlich sind“, erklärte BV-Med-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. „Ein einheitlicher ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Medizinprodukte würde Krankenkassen, Kliniken, Praxen und Patienten entlasten, Kosten im Gesundheitswesen senken und für Klarheit bei der aktuell noch unterschiedlichen Besteuerung, beispielsweise von Implantaten, führen.“
Denn bei Medizinprodukten komme noch das Problem hinzu, dass es je nach Art des Produkts eine unterschiedliche Besteuerung gebe. Als Beispiel nennt der BV-Med die Besteuerung von bestimmten Gelenkersatz- und Wirbelsäulen-Implantaten, die je nach Bundesland unterschiedlich vorgenommen wird. „Das führt in der Praxis immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten und Wertungswidersprüchen. Wir brauchen hier Einheitlichkeit und Entlastung für alle“, forderte der Verband.
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